FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.10.2006
6 K 2764/05
Normen:
EStG § 70 Abs. 4 ;

Änderung von Kindergeldfestsetzungen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.10.2006 - Aktenzeichen 6 K 2764/05

DRsp Nr. 2007/254

Änderung von Kindergeldfestsetzungen

Die Regelung des § 70 Abs. 4 EStG ermöglicht die Aufhebung bzw. Änderung von Kindergeldfestsetzungen, die vor Beginn oder während eines Kalenderjahres als Prognoseentscheidung ergehen, auch dann, wenn sich lediglich die rechtliche Beurteilung des der Prognoseentscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalts geändert hat. Dies gilt umso mehr dann, wenn der Kindergeldberechtigte einen der Kindergeldfestsetzung beigefügten "Wichtigen Hinweis" nur dahingehend verstehen konnte, dass eine jederzeitige Änderung der ablehnenden Kindergeldfestsetzung vor einer abschließenden Beurteilung der Einkünfte und Bezüge des Kindes möglich ist

Normenkette:

EStG § 70 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Strittig ist die Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Prognose über die eigenen Einkünfte und Bezüge eines Kindes im laufenden Jahr der Kindergeldzahlung.