Nach Zustellung des Senatsurteils vom 8. Juni 2000 IV R 63/99 (BFH/NV 2000, 1341) am 17. August 2000 teilten die Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Kläger) dem Senat mit, dass die in dem Urteil vom 8. Juni 2000 IV R 63/99 enthaltene Feststellung nicht korrekt sei, der Kläger habe 14 Mandanten zurückbehalten, die er in die Praxis B überführt habe. Er habe stattdessen nur 2 Mandate zur weiteren Betreuung "übernommen", die restlichen 12 Mandanten hätten "sich vermutlich dort einen anderen Steuerberater gesucht". Das vom Senat nicht weiter beachtete Schreiben vom 22. August 2000 ist mit einem Betreff "Richtigstellung" versehen.
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