FG Düsseldorf - Urteil vom 14.08.2000
3 K 5434/94 E
Normen:
FGO § 68 ;

Änderungsbescheid; Gegenstand des Verfahrens; Bekanntgabe; Zulässigkeit - Während des Klageverfahrens ergangene Änderungsbescheide als Gegenstand des Verfahrens

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2000 - Aktenzeichen 3 K 5434/94 E

DRsp Nr. 2001/1532

Änderungsbescheid; Gegenstand des Verfahrens; Bekanntgabe; Zulässigkeit - Während des Klageverfahrens ergangene Änderungsbescheide als Gegenstand des Verfahrens

Ein vor wirksamer Bekanntgabe eines Änderungsbescheides gestellter Antrag nach § 68 FGO wächst mit dem Ergehen des Bescheides in die Zulässigkeit hinein, wenn ein Gesamtrechtsnachfolger hiermit auf die unwirksame Bekanntgabe eines inhaltsgleichen Bescheides an seinen Rechtsvorgänger reagiert hat.

Normenkette:

FGO § 68 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte, das Finanzamt - FA -, bei der Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 1990 zu Recht einen Betriebsaufgabegewinn von DM 3.000.000,00 bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte zugrunde gelegt hat. Der Kläger betreibt das Klageverfahren als Rechtsnachfolger seiner während des Klageverfahrens verstorbenen Mutter.