I. Das Finanzgericht (FG) hat der Klage der Kläger und Revisionskläger (Kläger) gegen die Einkommensteuerfestsetzungen für 1983 und 1984 teilweise stattgegeben. Während des Revisionsverfahrens erließ der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) geänderte Einkommensteuerbescheide, und zwar für 1983 unter dem 6. Januar 1992 und für 1984 unter dem 9. September 1991 sowie unter dem 29. Januar 1992.
Die Kläger legten gegen sämtliche Änderungsbescheide Einspruch ein. Einen Antrag gemäß § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO) haben sie nicht gestellt.
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