Die Beteiligten streiten zum einen um die Frage, ob der Beklagte den Einkommensteuerbescheid 1998 gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) ändern durfte und zum anderen darum, ob der geänderte Bescheid inhaltlich richtig ist.
Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann erzielt Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft sowie Vermietung und Verpachtung.
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