Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zusammen veranlagte Eheleute, die im Streitjahr 1985 ein im Alleineigentum des Klägers stehendes Einfamilienhaus bewohnten. Die Anschaffungskosten des Gebäudes, die von der Klägerin mitfinanziert wurden, betragen nach übereinstimmender Auffassung der Beteiligten 200 520 DM. Ein Raum des Hauses (rd. 10 v.H. der Wohnfläche) wurde von der Klägerin für deren berufliche Zwecke als häusliches Arbeitszimmer genutzt.
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