FG München - Urteil vom 04.05.2006
14 K 5092/04
Normen:
UStG (1999) § 4 Nr. 14 S. 1 ; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1378

Ärztliche Rentengutachten keine steuerfreien Leistungen gemäß § 4 Nr. 14 UStG

FG München, Urteil vom 04.05.2006 - Aktenzeichen 14 K 5092/04

DRsp Nr. 2006/20823

Ärztliche Rentengutachten keine steuerfreien Leistungen gemäß § 4 Nr. 14 UStG

Die von einem Arzt für die gesetzliche Rentenversicherung erstellten, auf das Vorliegen, den Umfang und die Behandlungsmöglichkeiten von Erwerbsminderungen eingehenden, jeweils neben Vorgeschichte, ärztlichem Befund, Diagnose, Epikrise und eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung enthaltenden Gutachten sind nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn der Hauptzweck der Gutachten ist, dem Rentenversicherungsträger eine Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob gemäß den sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Versicherte Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Reha oder auf eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung hat.

Normenkette:

UStG (1999) § 4 Nr. 14 S. 1 ; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c ;

Tatbestand:

I.

Der Kläger ist Facharzt für Orthopädie. Unter anderem erstellte er im Auftrag der ehemaligen Landesversicherungsanstalt (LVA) ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentengutachten) über das Vorliegen, den Umfang und die Behandlungsmöglichkeiten von Erwerbsminderungen. Über die von ihm erbrachten Gutachten rechnete der Kläger ohne Ausweis der Mehrwertsteuer ab.