I.
Die Beteiligten streiten um die Länge der bei Bemessung des Sachbezugs nach § 8 Abs. 2 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zugrunde zu legenden Nutzungsdauer eines auch für private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überlassenen firmeneigenen Personenkraftwagens (Pkw).
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