FG München - Beschluss vom 30.07.2002
6 V 1641/02
Normen:
EStG § 7 ; FGO § 69 ;

AfA-Befugnis an einem Leasing-Gegenstand; Zeitpunkt der AfA bei Verlust des AfA-Gegenstandes und späterer Zahlung; Abzugsfähigkeit von Schadensersatzleistungen an Dritte

FG München, Beschluss vom 30.07.2002 - Aktenzeichen 6 V 1641/02

DRsp Nr. 2002/12450

AfA-Befugnis an einem Leasing-Gegenstand; Zeitpunkt der AfA bei Verlust des AfA-Gegenstandes und späterer Zahlung; Abzugsfähigkeit von Schadensersatzleistungen an Dritte

Auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kommt es für den Zeitpunkt der Afa nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an; dies gilt auch dann wenn das Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt der Zahlung bereits untergegangen ist.

Normenkette:

EStG § 7 ; FGO § 69 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Hauptsacheverfahren, ob sich der Diebstahl eines PKW's in Ungarn am 19. November 1997 auf die gewerblichen Einkünfte der Antragstellerin für 1998 auswirkt.

Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung vom 23. Januar 2002, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.

Die Antragsteller beantragen,

die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids vom 24. August 1999 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23. Januar 2002 insoweit von der Vollziehung auszusetzen, als gewerbliche Einkünfte in Höhe von 46.342 DM statt in Höhe von - 28.955 DM berücksichtigt wurden.

Der Antragsgegner (Finanzamt - FA -) beantragt,

den Antrag abzulehnen.

Entscheidungsgründe:

II.