I.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist u.a. der Betrieb der Gaststätte "X" in L. Am Stammkapital der Klägerin waren in den Veranlagungszeiträumen 1995 bis 1998 (Streitjahre) Frau A und Herr H zu je 50 v.H. beteiligt. Nach dem Ableben von Herrn H am ... erwarb Frau A mit Geschäftsanteilsabtretungsvertrag vom 31. August 2001 den hälftigen Geschäftsanteil des Verstorbenen.
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