BFH vom 16.01.1996
IX R 60/94

AfA bei zivilrechtlich unwirksamem Vertrag

BFH, vom 16.01.1996 - Aktenzeichen IX R 60/94

DRsp Nr. 1997/8282

AfA bei zivilrechtlich unwirksamem Vertrag

Auch die vom Steuerpflichtigen mit Kredit finanzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind in die AfA-Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen. Dies gilt selbst dann, wenn sie aufgrund eines bürgerlich-rechtlich unwirksamen Vertrags entstanden sind.

Für die Praxis:

Es entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BFH, daß die zivilrechtliche Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts nicht Voraussetzung für die Vornahme von AfA ist (BFH vom 10.4.1973, BStBl II, 595).