BFH - Urteil vom 26.01.2001
VI R 26/98
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7, § 7 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2001, 509
BFH/NV 2001, 544
BFHE 195, 140
BStBl II 2001, 194
DB 2001, 623
DStZ 2001, 440
NJW 2002, 631
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

AfA für wertvolle Musikinstrumente

BFH, Urteil vom 26.01.2001 - Aktenzeichen VI R 26/98

DRsp Nr. 2001/4013

AfA für wertvolle Musikinstrumente

»1. Eine über 300 Jahre alte Meistergeige, die im Konzertalltag regelmäßig bespielt wird, unterliegt einem technischen Verschleiß, der eine AfA auch dann rechtfertigt, wenn es wirtschaftlich zu einem Wertzuwachs kommt. 2. Bei Instrumenten, die bereits über 100 Jahre alt sind und die regelmäßig im Konzertalltag bespielt werden, kann die Restnutzungsdauer mit 100 Jahren angesetzt werden, sofern der Steuerpflichtige keine kürzere Nutzungsdauer darlegt und nachweist bzw. zumindest glaubhaft macht.«

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7, § 7 Abs. 1 ;

Gründe: