FG Niedersachsen - Urteil vom 03.11.2003
1 K 10565/99
Normen:
EStG § 7 Abs. 4 ; EStG § 7 Abs. 5 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 487

AfA-Wechsel; Lineare AfA; Degressive AfA; Abschreibungszeitraum - Wechsel von linearer AfA zur degressiven AfA

FG Niedersachsen, Urteil vom 03.11.2003 - Aktenzeichen 1 K 10565/99

DRsp Nr. 2004/1196

AfA-Wechsel; Lineare AfA; Degressive AfA; Abschreibungszeitraum - Wechsel von linearer AfA zur degressiven AfA

1. Das Wahlrecht nach § 7 Abs. 5 EStG, abweichend von der linearen AfA die AfA in fallenden Jahresbeträgen in Anspruch zu nehmen, ist zu Beginn des Abschreibungszeitraumes auszuüben. 2. Nach Bestandskraft des Erstbescheides ist ein Übergang von der AfA in gleichen Jahresbeträgen zur AfA in fallenden Jahresbeträgen nicht möglich. 3. Das gilt auch dann, wenn der Stpfl. zwar im Erstjahr degressive AfA beantragt, das FA aber nur lineare AfA anerkannt hat und der dagegen eingelegte Einspruch erfolglos blieb.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4 ; EStG § 7 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob für eine vom Kläger erworbene und anschließend vermietete Eigentumswohnung degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) gem. § 7 Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) oder nur lineare AfA nach § 7 Abs. 4 EStG gewährt werden kann.