AG Groß Gerau - Urteil vom 17.04.1997 (71 F 437/96) - DRsp Nr. 1998/199
AG Groß Gerau, Urteil vom 17.04.1997 - Aktenzeichen 71 F 437/96
DRsp Nr. 1998/199
Macht ein Ehegatte von der Möglichkeit des für ihn günstigeren Wechsels von Steuerklasse V nach Steuerklasse II/1 keinen Gebrauch, so ist er für die Zukunft bei der Bemessung des Unterhalts so zu behandeln, als ob er die für ihn günstigere Steuerklasse II/1 gewählt hätte.