Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 5.12.2017 wird verworfen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers trägt die Antragsgegnerin.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Beschwerdewert: 10.000 €
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