I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine GmbH & Co. KG-- hat seit 1. Januar 1988 ihren Einzelhandelsbetrieb an einen anderen Unternehmer verpachtet. Dieser war nach dem Pachtvertrag (Laufzeit 10 Jahre mit Verlängerungsoption für weitere 10 Jahre) verpflichtet, den gesamten Erhaltungsaufwand für den Betrieb zu tragen und Ersatzbeschaffungen vorzunehmen, die durch den normalen Gebrauch der Pachtsache notwendig werden. Er bildete für diese Verpflichtung eine Rückstellung in Höhe von 6613 DM (1988) und 6503 DM (1989).
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