I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb im Streitjahr 1997 eine Pensionspferdehaltung.
Nach den ab dem 1. Mai 1996 gültigen Geschäftsbedingungen bot der Kläger zum Preis von 540 DM die Unterstellung von Pferden in einer "Box ohne Pflege" an. Enthalten waren die Unterstellung nebst Ausmisten und Einstreuen, Fütterung und Betreuung einschließlich der Benutzung der Reithalle, des Dressurvierecks, des Springplatzes und der Hindernisse. Zu einem monatlichen Pensionspreis von 640 DM bot er eine "Box mit Pflege" an; dieses Angebot umfasste zusätzlich das Striegeln und Putzen der Pferde.
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