FG München - Urteil vom 27.03.2018
2 K 1985/16
Fundstellen:
EFG 2018, 1629

Altenteilerwohnung; Wohnungsrecht; Versorgungsleistungen; Erhaltungsaufwendungen für die Anschaffung einer neuen Einbauküche

FG München, Urteil vom 27.03.2018 - Aktenzeichen 2 K 1985/16

DRsp Nr. 2018/14401

Altenteilerwohnung; Wohnungsrecht; Versorgungsleistungen; Erhaltungsaufwendungen für die Anschaffung einer neuen Einbauküche

Tenor

1.

Unter Änderung des Änderungsbescheids vom 19. September 2014 und der Einspruchsentscheidung vom 9. Juni 2016 wird die Einkommensteuer für 2012 auf 1.005 € festgesetzt.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Kläger die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Gründe

I.

Die Kläger wurden vom Beklagten im Streitjahr 2012 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb. Im Streitjahr wurden insgesamt fünf Personen im Haushalt der Kläger versorgt.

Im Übergabevertrag vom 19. April 1984 hinsichtlich aller land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke verpflichtete sich der Kläger (Übernehmer) gegenüber seinen Eltern (Übergeber), diesen auf Lebenszeit unentgeltlich folgende Versorgung zu gewähren, u.a. unter Ziffer 3.: