LAG Köln - Urteil vom 03.05.2022
4 Sa 548/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 138;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 10.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3769/20

Altersbedingte Leistungsdefizite als KündigungsgrundPersonenbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung1/3 unter Durchschnittsleistung als SchlechtleistungStörung des Leistungsgleichgewichts durch quantitative Minderleistung

LAG Köln, Urteil vom 03.05.2022 - Aktenzeichen 4 Sa 548/21

DRsp Nr. 2022/10535

Altersbedingte Leistungsdefizite als Kündigungsgrund Personenbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung 1/3 unter Durchschnittsleistung als Schlechtleistung Störung des Leistungsgleichgewichts durch quantitative Minderleistung

Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen. Inhaltsangabe: Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen quantitativer Minderleistung im Einzelfall; Kein Anspruch auf Entfernung von (einschlägigen) Abmahnungen

Tenor

1.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 138;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung der Beklagten sowie Entfernung zweier vorangegangener Abmahnungen aus der Personalakte.

1. 2. 1. 2.