Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten in der Sache darüber, ob Ruhebezüge steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder als sonstige Einkünfte zu behandeln sind.
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