I. Der 1928 geborene Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wird zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten im Streitjahr 1999 Einkünfte in folgender Höhe:
Kläger Ehefrau
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 15 316 DM 4 448 DM
Einkünfte aus selbständiger Arbeit -24 687 DM
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
(Versorgungsbezüge) 129 668 DM
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -27 035 DM -28 541 DM
Sonstige Einkünfte (Leibrenten) 8 852 DM
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