Der Antrag des Klägers, ihm für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Juni 2021 - L
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorgenannten Beschluss wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten für dieses Verfahren zu erstatten.
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Der Kläger begehrt die Gewährung einer höheren Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
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