Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer höheren Altersrente.
Der am xxxxx 1944 geborene Kläger lebte seit dem Kriegsende in der Stadt K. (L.) in der damaligen S. und siedelte am 24. August 1990 in die Bundesrepublik Deutschland über. Er ist deutscher Staatsangehöriger und als Vertriebener im Sinne des () anerkannt.
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