I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb als geprüfter Krankenpfleger in den Jahren 1989 bis 1994 mit fest angestellten Mitarbeitern und Aushilfskräften einen ambulanten Hauspflege- und Betreuungsdienst, dessen Tätigkeit in Behandlungspflege, Grundpflege und Haushaltsweiterführung besteht. Nach den Feststellungen der Lohnsteuer-Außenprüfung beschäftigte der Kläger in der Zeit vom 1. Mai 1990 bis 30. April 1991 82 Arbeitnehmer, davon 70 Aushilfskräfte, in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis 29. Februar 1996 102 Arbeitnehmer, davon 89 Aushilfskräfte. Er betreute durchschnittlich etwa 84 Personen in unterschiedlichen Stadtteilen in H. Die gegenüber den Patienten erbrachten Leistungen rechnete er mit den Krankenkassen und den Sozialbehörden ab. Detailliertere Angaben zur Zahl der Arbeitnehmer und Patienten konnte der Kläger nicht machen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|