Amtsermittlungsgrundsatz; Mitwirkungspflicht der Beteiligten
BFH, Beschluß vom 29.04.1999 - Aktenzeichen VII B 253/98
DRsp Nr. 1999/8516
Amtsermittlungsgrundsatz; Mitwirkungspflicht der Beteiligten
1. Der Amtsermittlungsgrundsatz des § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO wird durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten nach § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO begrenzt.2. Die Mitwirkungspflicht ist Teil des Untersuchungsgrundsatzes, in dem sie die Beteiligten verpflichtet, an den von Amts wegen durchzuführenden Untersuchungen mitzuwirken.3. Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo sich jeder Beteiligte seiner Mitwirkungspflicht entzieht. Äußert sich der Beteiligte zu einer Aufklärungsverfügung des Gerichts nicht, so kann das in dem betreffenden Punkt sogar zu einem völligen Wegfall der Aufklärungspflicht des Gerichts führen.