BFH - Beschluß vom 29.04.1999
VII B 253/98
Normen:
AO § 97 Abs. 1, 3 ; FGO § 76 Abs. 1 § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1481

Amtsermittlungsgrundsatz; Mitwirkungspflicht der Beteiligten

BFH, Beschluß vom 29.04.1999 - Aktenzeichen VII B 253/98

DRsp Nr. 1999/8516

Amtsermittlungsgrundsatz; Mitwirkungspflicht der Beteiligten

1. Der Amtsermittlungsgrundsatz des § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO wird durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten nach § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO begrenzt. 2. Die Mitwirkungspflicht ist Teil des Untersuchungsgrundsatzes, in dem sie die Beteiligten verpflichtet, an den von Amts wegen durchzuführenden Untersuchungen mitzuwirken. 3. Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo sich jeder Beteiligte seiner Mitwirkungspflicht entzieht. Äußert sich der Beteiligte zu einer Aufklärungsverfügung des Gerichts nicht, so kann das in dem betreffenden Punkt sogar zu einem völligen Wegfall der Aufklärungspflicht des Gerichts führen.

Normenkette:

AO § 97 Abs. 1, 3 ; FGO § 76 Abs. 1 § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe: