BFH - Urteil vom 30.07.2003
X R 28/99
Normen:
FGO § 76 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 201
NVwZ-RR 2004, 311
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 11.02.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2251/96

Amtsermittlungspflicht: Verhältnis zur Mitwirkungspflicht

BFH, Urteil vom 30.07.2003 - Aktenzeichen X R 28/99

DRsp Nr. 2003/16138

Amtsermittlungspflicht: Verhältnis zur Mitwirkungspflicht

1. Zumutbarer Inhalt und Intensität der richterlichen Ermittlung stehen in einem zwingenden Zusammenhang mit dem Vorbringen der Beteiligten. Je weniger die Beteiligten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, umso weniger Möglichkeit zur Sachverhaltsaufklärung hat i.d.R. auch das Gericht.2. Die Amtsermittlungspflicht wird durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten begrenzt.3. Ergibt sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt großenteils aus den Steuerakten, so wird die Sachaufklärungspflicht des FG nicht durch eine Verletzung der Mitwirkungspflicht der Beteiligten gemindert.

Normenkette:

FGO § 76 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und wurden in den Streitjahren vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie werden von ihrer jetzigen Prozessbevollmächtigten aufgrund Untervollmacht des früheren Beraters vertreten.