1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - Einzelrichter - vom 14. Dezember 2022, Aktenzeichen
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil des Landgerichts Cottbus ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf einen Wert bis 30.000 € festgesetzt.
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