FG Berlin - Urteil vom 24.09.2002
7 K 7428/00
Normen:
EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 ; KStG § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 455
EFG 2003, 414

An den Voreigentümer geleistete Erbbaurechtsvorauszahlung gehört beim Erwerb eines erbbaurechtsverpflichteten Grundstücks zu den Anschaffungskosten

FG Berlin, Urteil vom 24.09.2002 - Aktenzeichen 7 K 7428/00

DRsp Nr. 2003/3222

An den Voreigentümer geleistete Erbbaurechtsvorauszahlung gehört beim Erwerb eines erbbaurechtsverpflichteten Grundstücks zu den Anschaffungskosten

Bei Erwerb eines Grundstücks, das mit einem gegenüber dem Veräußerer durch Einmalzahlung des Erbbauzinses erworbenen Erbbaurecht belastet ist, erhöht der Wert der ausstehenden Duldungspflichten des Grundstückseigentümers die Anschaffungskosten des erworbenen Grundstücks.a

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 ; KStG § 8 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Anteilseignerin der klagenden GmbH ist die X Beteiligungs-GmbH - X-GmbH -, die wiederum in den Streitjahren von den Herren A und B beherrscht wurde. Über weitere Tochter- und Enkelgesellschaften der X GmbH waren die Herren A und B im Bauträgergeschäft tätig. In diesem Zusammenhang initiierten sie auch eine Vielzahl von Immobilienfonds in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, deren Geschäftsführung KomplementärGmbHs innehatten, die mittelbar oder unmittelbar von den Herren A und B beherrscht wurden. An den Fonds-KGs hielten die Herren A und B nach der Vertriebsphase nur noch Minderheitsbeteiligungen.