BFH vom 09.11.1994
II R 89/91

Anbau als land- und forstwirtschaftliches Vermögen

BFH, vom 09.11.1994 - Aktenzeichen II R 89/91

DRsp Nr. 1997/8463

Anbau als land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Ein Anbau an das Wohngebäude eines Landwirts, in dem dessen Familienangehörige einen eigenen Hausstand führen, gehört nur dann zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn die Angehörigen durch mehr als eine nur gelegentliche Tätigkeit an den landwirtschaftlichen Betrieb gebunden sind.

Für die Praxis:

Für die Frage, ab wann keine gelegentliche Tätigkeit mehr gegeben ist, sieht der BFH in der Regelung des Abschn. 103 Abs. 4 BewR eine sachgerechte Abgrenzung, nach der eine Arbeit an mindestens 100 Tagen im Jahr erforderlich ist.