Der Einkommensteuerbescheid vom 18. Januar 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Mai 2019 wird dahingehend geändert, dass die festgesetzte Einkommensteuer um einen weiteren Betrag i.H. von 107,10 Euro ermäßigt wird.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.
1. Die verheirateten Kläger werden zusammenveranlagt. Sie wohnen in einem Einfamilienhaus, das in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum steht.
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