FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 04.07.2019
1 K 1384/19
Normen:
EStG § 35a Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2019, 1517

Anerkennen von Aufwendungen für das statische Gutachten als Handwerkerleistungen hinsichtlich Steuerermäßigung

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 04.07.2019 - Aktenzeichen 1 K 1384/19

DRsp Nr. 2019/14919

Anerkennen von Aufwendungen für das statische Gutachten als Handwerkerleistungen hinsichtlich Steuerermäßigung

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid vom 18. Januar 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Mai 2019 wird dahingehend geändert, dass die festgesetzte Einkommensteuer um einen weiteren Betrag i.H. von 107,10 Euro ermäßigt wird.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 35a Abs. 3 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.

1. Die verheirateten Kläger werden zusammenveranlagt. Sie wohnen in einem Einfamilienhaus, das in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum steht.