LSG Bayern - Urteil vom 22.01.2020
L 12 KA 10/19
Normen:
SGB V § 121 Abs. 2; BMV-Ä §§ 39 f.; BMV-Ä § 39 Abs. 5 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
SG München, vom 05.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 28 KA 596/17

Anerkennung als BelegarztWohnung und Praxis eines Belegarztes nahe am KrankenhausKooperative Versorgungsform

LSG Bayern, Urteil vom 22.01.2020 - Aktenzeichen L 12 KA 10/19

DRsp Nr. 2020/6675

Anerkennung als Belegarzt Wohnung und Praxis eines Belegarztes nahe am Krankenhaus Kooperative Versorgungsform

In § 39 Abs. 5 Nr. 3 BMV-Ä wird auf die Nähe von Wohnung und Praxis des Belegarztes zur Klinik abgestellt; bei der Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffes der für eine unverzügliche und ordnungsgemäße Versorgung der stationär zu betreuenden Patienten notwendige Nähe sind allerdings Aspekte einer kooperativen Versorgungsform zu berücksichtigen.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 121 Abs. 2; BMV-Ä §§ 39 f.; BMV-Ä § 39 Abs. 5 Nr. 3 ;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Belegarztanerkennung des Klägers für das I. Klinikum B-Stadt.

Der Kläger ist als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Er ist in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) tätig, seine Zulassung bezieht sich auf den Standort A-Straße, A-Stadt (Planungsbereich LK A-Stadt). Die Berufsausübungsgemeinschaft des Klägers hat ihre Hauptbetriebsstätte in der B-Straße in B-Stadt. Zwei der Praxispartner des Klägers, Dr. K. und Dr. S., Orthopäden, sind als Belegärzte bereits im I. Klinikum B-Stadt tätig.