Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Beklagte es zu Recht abgelehnt hat, die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) durch die Vereinssatzung des Klägers vom ... 2018 gesondert festzustellen, weil die Satzung nicht die Regelung enthält, dass die Körperschaft selbstlos tätig ist und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt.
Der Kläger ist ein am ... 2018 ins Vereinsregister eingetragener Verein.
Aus der Vereinssatzung vom ...2018 ergibt sich u. a. Folgendes: ...
Wegen der weiteren Einzelheiten der Satzung des Klägers wird auf die Vertragsakte des Beklagten und die Beiakte zur FG-Akte Bezug genommen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|