Streitig ist, ob Gewinnanteile aus einer Familienkommanditgesellschaft auch minderjährigen Kindern zuzurechnen sind, die im Wege der Schenkung als Kommanditisten aufgenommen wurden. Die Kläger erstreben eine solche Zurechnung; der Beklagte versagt sie, und zwar im Wesentlichen mit der Begründung, die Kinder seien nicht Mitunternehmer geworden.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|