Streitig ist die Anerkennung einer körperschaftsteuer- und gewerbesteuerrechtlichen Organschaft im Jahr 2015 und damit zusammenhängender Fragen.
Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft, ist Rechtsnachfolgerin der A ... GmbH (im Folgenden: A). Diese gründete am ... 2014 - neben zwei weiteren Tochtergesellschaften - die B ... GmbH (im Folgenden: B). Gegenstand des Unternehmens war die Vercharterung eines Seeschiffs. Die B hatte ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1. September bis zum 31. August. Bei der A selbst ist das Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr.
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