FG Köln - Urteil vom 28.06.2001
7 K 2014/96
Normen:
EStG § 6a;
Fundstellen:
EFG 2001, 1266

Anerkennung einer Pensionszusage an den mitarbeitenden Ehegatten

FG Köln, Urteil vom 28.06.2001 - Aktenzeichen 7 K 2014/96

DRsp Nr. 2001/11082

Anerkennung einer Pensionszusage an den mitarbeitenden Ehegatten

1) Eine Pensionszusage an den mitarbeitenden Ehegatten ist dann nicht betrieblich veranlaßt, wenn der Ehegatte vollständig auf sein laufendes Gehalt verzichtet und allein auf die Zusage einer Alters- und Invalidenrente hin arbeitet. Eine betriebliche Veranlassung fehlt auch bereits dann, wenn der Ehegatte zugunsten der Pensionszusage auf einen so wesentlichen Teil seiner Bezüge verzichtet, daß er von dem ihm verbleibenden Teil alleine seine Existenz nicht sichern kann. 2) Finanziert der mitarbeitende Ehegatte die ihm gewährte Pensionszusage zu einem ganz wesentlichen Teil selbst durch Gehaltsverzicht, kann unter dem Gesichtspunkt des Fremdvergleichs auf eine angemessene Verzinsung zumindest der vom mitarbeitenden Ehegatten angesparten Mittel - über eine Rückdeckungsversicherung oder auf andere Weise - nicht verzichtet werden.

Normenkette:

EStG § 6a;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Pensionsrückstellung im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses.

Der Kläger ist als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer selbständig tätig. Den Gewinn aus dieser Tätigkeit ermittelt er durch Betriebsvermögensvergleich, er betrug in 1989 283.820 DM und in 1990 339.414 DM.