FG Sachsen - Urteil vom 23.09.1999
4 K 210/98 u.a.
Normen:
BGB § 607 ; EStG § 10e Abs. 1 ; EStG § 12 Nr. 1 ;

Anerkennung eines Darlehens zwischen von einander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten auch ohne Besicherung und Verzinsung; Einkommensteuer 1993

FG Sachsen, Urteil vom 23.09.1999 - Aktenzeichen 4 K 210/98 u.a.

DRsp Nr. 2002/12255

Anerkennung eines Darlehens zwischen von einander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten auch ohne Besicherung und Verzinsung; Einkommensteuer 1993

Kauft der wirtschaftlich unabhängige, erwachsene Sohn von seinen Eltern unter Vereinbarung eines Kaufpreisdarlehens ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Haus, so ist das Darlehen auch dann steuerlich anzuerkennen -und liegen Anschaffungskosten i. S. von § 10e EStG vor-, wenn das Darlehen zunächst weder verzinst noch besichert wird, entsprechende Vereinbarungen erst ein Jahr später nachgeholt werden, wenn das Darlehen aber von Anfang an tatsächlich wie vereinbart ratenweise getilgt wird.

Normenkette:

BGB § 607 ; EStG § 10e Abs. 1 ; EStG § 12 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Anerkennung eines Darlehensvertrages unter nahen Angehörigen als Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung der Darlehensverpflichtung als Abzugsbetrag im Rahmen der Steuerbegünstigung nach § 10e Einkommensteuergesetz.