Streitig ist die steuerliche Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses.
Der Kläger betreibt seit dem Jahr 1984 den Gastho... eine Speise- und Schankwirtschaft, die im Jahr 1993 zu einem Hotelbetrieb erweitert wurde. Seine Ehefrau ist in dem Einzelunternehmen des Klägers seit vielen Jahren als Köchin beschäftigt. Das Ehegattenarbeitsverhältnis wurde bei der Besteuerung anerkannt
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