LSG Bayern - Urteil vom 10.06.2021
L 4 P 37/20
Normen:
SGB XI § 45a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und S. 3; AVSG BY § 81; SGB XI § 45a Abs. 3; AVSG BY § 80; SGB XI § 45c Abs. 1 Nr. 1; SGB V § 70; SGB XI § 45b Abs. 1 S. 3 Nr. 4; SGB XI § 150 Abs. 5b S. 1;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 17.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 P 119/19

Anerkennung eines Leistungserbringers für PflegeleistungenGewährleistungspflicht für bedarfsgerechte und gleichmäßige Versorgungsstrukturen seitens der PflegekassenAnspruch auf Erstattung von Aufwendungen nach § 45b SGB XI bei fehlender Anerkennung des LeistungserbringersUnterstützungsleistungen bei der Bewältigung des Haushalts

LSG Bayern, Urteil vom 10.06.2021 - Aktenzeichen L 4 P 37/20

DRsp Nr. 2023/5757

Anerkennung eines Leistungserbringers für Pflegeleistungen Gewährleistungspflicht für bedarfsgerechte und gleichmäßige Versorgungsstrukturen seitens der Pflegekassen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen nach § 45b SGB XI bei fehlender Anerkennung des Leistungserbringers Unterstützungsleistungen bei der Bewältigung des Haushalts

1. Eine Erstattung der Aufwendungen nach § 45b SGB XI scheidet grundsätzlich aus, wenn der Leistungserbringer nicht über die erforderliche Anerkennung nach § 45a Abs. 1 Satz 3 SGB XI verfügt.2. Die Vorschriften des SGB XI sehen eine Gewährleistungspflicht der Pflegekassen für bedarfsgerechte und gleichmäßige Versorgungsstrukturen im Bereich der Angebote zur Unterstützung im Alltag nicht vor.3. Der Anwendungsbereich des § 150 Abs. 5b Satz 1 SGB XI ist auf pandemiebedingte Versorgungsengpässe beschränkt.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 17. Februar 2020 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB XI § 45a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und S. 3; AVSG BY § 81; SGB XI § 45a Abs. 3; AVSG BY § 80; SGB XI § 45c Abs. 1 Nr. 1; SGB V § 70; SGB XI § 45b Abs. 1 S. 3 Nr. 4; SGB XI § 150 Abs. 5b S. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Erstattung der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.