FG Münster - Urteil vom 27.08.2014
13 K 4136/11 E
Normen:
EStG § 21; EStG § 12;

Anerkennung eines Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen und Verwirkung des Steueranspruchs

FG Münster, Urteil vom 27.08.2014 - Aktenzeichen 13 K 4136/11 E

DRsp Nr. 2014/17688

Anerkennung eines Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen und Verwirkung des Steueranspruchs

1) Die steuerliche Anerkennung von Mietverträgen unter Angehörigen setzt voraus, dass der Vertrag zivilrechtlich wirksam vereinbart worden ist und seine Gestaltung und tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht. Die Hauptpflichten der Vertragsparteien müssen klar und eindeutig vereinbart worden sein und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden. 2) Die (Über-)Länge eines Verwaltungsverfahrens führt weder zu der Verwirkung eines Steueranspruchs noch werden die Vorschriften über die Ablaufhemmung von Verjährungsfristen außer Kraft gesetzt.

Normenkette:

EStG § 21; EStG § 12;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennen ist und ob sich aus einem langjährigen Verwaltungsverfahren eine Verwirkung ergibt.

Die Kläger sind Eheleute und wurden in den Streitjahren 1991 bis 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.