Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Dezember 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens nicht zu erstatten.
I
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger unter Unfallversicherungsschutz stand, als er sich bei der Mithilfe bei dem Bauvorhaben eines Freundes verletzte.
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