BFH - Urteil vom 18.06.2009
VI R 9/09
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 1800
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 17.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1848/2007

Anerkennung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung in einem sog. Wegverlegungsfall als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

BFH, Urteil vom 18.06.2009 - Aktenzeichen VI R 9/09

DRsp Nr. 2009/22424

Anerkennung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung in einem sog. Wegverlegungsfall als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5;

Gründe

I.

Streitig ist, ob Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung in einem sog. Wegverlegungsfall als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzuerkennen sind.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden zur Einkommensteuer des Streitjahres 2006 zusammen veranlagt. Seit der Versetzung des Klägers im Jahre 1996 an die X-Klinik wohnten sie in der Nähe des Beschäftigungsortes in Z. Im Jahre 2005 veräußerten die Kläger ihr dortiges Wohnhaus und errichteten auf einem gekauften Grundstück in A ein Wohnhaus, das sie melderechtlich seit Ende 2005 als Hauptwohnsitz bewohnen. Während der Woche wohnte der Kläger in einer neu angemieteten Wohnung am Beschäftigungsort in Z.