FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.04.2006
6 K 2707/05
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c ; SGB VI § 58 Abs. 1 Nr. 3a ;

Anerkennung von Bescheinigungen über Zeiten der Ausbildungssuche für den Rentenversicherungsträger

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.04.2006 - Aktenzeichen 6 K 2707/05

DRsp Nr. 2006/20934

Anerkennung von Bescheinigungen über Zeiten der Ausbildungssuche für den Rentenversicherungsträger

Bescheinigungen der Agenturen für Arbeit über Zeiten, in denen der Versicherte als Ausbildungsplatz suchend gemeldet war, sind als Nachweis der Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG anzuerkennen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c ; SGB VI § 58 Abs. 1 Nr. 3a ;

Tatbestand:

Der Kläger ist der Vater des am 28.02.1983 geborenen A. Bis Juni 2002 besuchte A die Berufsbildende Schule G in Vollzeitunterricht. Anschließend besuchte er die Berufsbildende Schule N ebenfalls in Vollzeitunterricht; das voraussichtliche Ende der Ausbildung war für August 2004 vorgesehen. Tatsächlich beendete er den Schulbesuch am 29.01.2003. Vom 01.05.2004 bis 28.02.2005 leistete er Zivildienst.