Der Kläger ist der Vater des am 28.02.1983 geborenen A. Bis Juni 2002 besuchte A die Berufsbildende Schule G in Vollzeitunterricht. Anschließend besuchte er die Berufsbildende Schule N ebenfalls in Vollzeitunterricht; das voraussichtliche Ende der Ausbildung war für August 2004 vorgesehen. Tatsächlich beendete er den Schulbesuch am 29.01.2003. Vom 01.05.2004 bis 28.02.2005 leistete er Zivildienst.
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