FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.10.2018
10 K 782/17
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1;

Anerkennung von Schuldzinsen als weitere Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Nachweis des Zuordnungszusammenhangs zwischen der Darlehensaufnahme und der Verwendung für die vermieteten Einheiten des Grundstücks

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2018 - Aktenzeichen 10 K 782/17

DRsp Nr. 2020/14031

Anerkennung von Schuldzinsen als weitere Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Nachweis des Zuordnungszusammenhangs zwischen der Darlehensaufnahme und der Verwendung für die vermieteten Einheiten des Grundstücks

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid 2013 vom 14. April 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20. Februar 2017 wird dahingehend geändert, dass weitere Werbungskosten von 120 Euro bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Anerkennung von Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Die Kläger wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin ist als ... selbständig tätig. Der Kläger erzielt u.a. Einkünfte aus der Vermietung des Objektes A-Straße 1 in B.