1. Unter Änderung der Einkommensteuerbescheide für 2011 vom 9. Juli 2012 und für 2012 vom 15. April 2013 sowie der Einspruchsentscheidung vom 25. April 2013 sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Jahre 2011 und 2012 Schuldzinsen von jeweils 2.478,96 EUR abzuziehen.
2. Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.
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