FG Köln, vom 22.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 493/12
Anerkennungsfähigkeit gewinnmindernder Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen unter verbundenen Gesellschaften im Außensteuerrecht
BFH, Urteil vom 19.06.2019 - Aktenzeichen I R 32/17
DRsp Nr. 2020/743
Anerkennungsfähigkeit gewinnmindernder Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen unter verbundenen Gesellschaften im Außensteuerrecht
1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1DBA-USA 1989 und Art. 5DBA-Frankreich 1959, Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 - I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394). Für eine am Bilanzgewinn orientierte Darlehensverzinsung gilt nichts anderes.2. Die Ausreichung unbesicherter Darlehen durch fremde Dritte an die Konzernobergesellschaft ist nicht geeignet, die Würdigung des einer (Tochter-)Gesellschaft eingeräumten Darlehens am Maßstab einer fremdüblichen Kreditgewährung zu ersetzen.3. Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1DBA-USA 1989 und Art. 5DBA-Frankreich 1959) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 - I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394).
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