Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. November 2018 und das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg vom 24. Mai 2017, soweit zum Nachteil des Beklagten erkannt worden ist, aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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