BGH - Urteil vom 12.09.2022
AnwZ (Brfg) 41/21
Normen:
BRAO § 68 Abs. 1; BRAO § 68 Abs. 4; BRAO § 69 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
AnwBl 2022, 684
MDR 2022, 1568
NJW 2022, 3717
WM 2023, 1664
Vorinstanzen:
AnwGH Bayern, vom 22.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen BayAGH III - 4 - 9/20

Anfechtung der Vorstandswahl einer Rchtsanwaltskammer; Wiederwahl eines durch Amtsniederlegung als Mitglied des Vorstands ausgeschiedenen Rechtsanwalts im Wege der Nachwahl für den von ihm niedergelegten Sitz im Vorstand; Ausscheiden eines Rechtsanwalts als Mitglied des Vorstands durch Amtsniederlegung

BGH, Urteil vom 12.09.2022 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 41/21

DRsp Nr. 2022/16039

Anfechtung der Vorstandswahl einer Rchtsanwaltskammer; Wiederwahl eines durch Amtsniederlegung als Mitglied des Vorstands ausgeschiedenen Rechtsanwalts im Wege der Nachwahl für den von ihm niedergelegten Sitz im Vorstand; Ausscheiden eines Rechtsanwalts als Mitglied des Vorstands durch Amtsniederlegung

a) Ein durch Amtsniederlegung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 BRAO als Mitglied des Vorstands ausgeschiedener Rechtsanwalt kann nicht im Wege der Nachwahl gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 BRAO für den von ihm niedergelegten Sitz im Vorstand wiedergewählt werden.b) Das nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 BRAO steht seiner (erneuten) Wahl in den Vorstand im Rahmen turnusgemäßer Neuwahlen nach § 68 Abs. 1 BRAO auch dann nicht entgegen, wenn der Rest der Amtszeit des von ihm niedergelegten Mandats noch nicht abgelaufen ist.c) § 68 Abs. 4 BRAO ist auf den Fall der gleichzeitigen Durchführung einer Nach- mit einer turnusmäßigen Neuwahl entsprechend anwendbar.

Tenor

Auf die Berufungen der Beklagten und des Beigeladenen zu 11 wird das Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 22. Juli 2021 unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen wie folgt abgeändert: