LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.01.2022
7 Sa 1394/21
Normen:
BGB § 142; BGB § 626 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2022, 6
LAGE BGB 2002 _ 123 Nr. 21
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg, vom 05.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 832/20

Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung wegen widerrechtlicher Drohung mit außerordentlicher KündigungArbeitszeitbetrug wegen Umziehen innerhalb der ArbeitszeitEntbehrlichkeit der Abmahnung bei langem Arbeitsverhältnis

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2022 - Aktenzeichen 7 Sa 1394/21

DRsp Nr. 2022/4913

Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung wegen widerrechtlicher Drohung mit außerordentlicher Kündigung Arbeitszeitbetrug wegen Umziehen innerhalb der Arbeitszeit Entbehrlichkeit der Abmahnung bei langem Arbeitsverhältnis

1. Die Aufhebungsvereinbarung ist nichtig, da sie erfolgreich wegen widerrechtlicher Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung angefochten wurde. Es lag kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB vor, von dem jedenfalls der Arbeitgeber berechtigt ausgehen durfte, dass er einer gerichtlichen Überprüfung stand hält. 2. Ein Arbeitszeitbetrug kann bei wiederholtem Umziehen schon während der Arbeitszeit gegeben sein. Dies muss aber der Arbeitgeber hinreichend aufklären, auch im Hinblick auf die Erheblichkeit der Pflichtverletzung. 3. Bei einem schon über zwanzig Jahre andauernden Arbeitsverhältnis ist eine Abmahnung nicht entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung erwartet werden kann.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 05. Mai 2021 - 3 Ca 832/20 - teilweise abgeändert und festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht zum 31.12.2020 aufgelöst worden ist.