Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Landratsamts xxx, in dem ihr Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl in xxx am 17.12.2017 zurückgewiesen wurde.
Die Klägerin war Bewerberin für die Bürgermeisterwahl in xxx am 17.12.2017. Der amtierende Bürgermeister, der Beigeladene zu 2, erhielt 96,18 Prozent der gültigen Stimmen. Auf die Klägerin entfielen 1,93 Prozent der Stimmen, auf einen weiteren Mitbewerber 1,33 Prozent und auf Sonstige 0,56 Prozent. Das Wahlergebnis wurde am 21.12.2017 im Amtsblatt der Gemeinde xxx ("xxx") öffentlich bekannt gemacht.
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