Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 25. Oktober 2018 wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.286 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen zur Gewerbesteuer und begehrt hilfsweise deren Erlass.
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